Der Weg bis zum ersten selbst gefangenen Fisch

Voraussetzungen ( muß ):           a )    Jugendfischereischein bis 14 Jahre,

                                                                 ab 14 Jahre Fischereischein

                                                        b )     Angelberechtigung für das zu beangelnde Gewässer

Die Fischereischeinprüfung wird in ca. 30 Ausbildungsstunden vorbereitet. Sie findet zwei mal im Jahr, in der Regel in den Monaten März und Oktober statt. Termine werden in der Presse und in Amtsblättern veröffentlicht.

Die Prüfung besteht aus schriftlichen-, mündlichen- und praktischen Teil. Nach erfolgreicher Prüfung kann der Fischereischein beim Kreisverwaltungsreferat Untere Jagd- und Fischereibehörde beantragt werden. Beim Jugendfischereischein beträgt die Gültigkeit 1 Jahr, beim Fischereischein ist eine längere Gültigkeit (5 Jahre bis auf Lebenszeit) möglich.

Voraussetzungen ( kann ): 

Ist man im Besitz des Fischereischeins oder hat man die Absicht die Prüfung abzulegen, ist es möglich einem Angelverein beizutreten. Vorteil sind eine größeren Anzahl der zu beangelnden Gewässer und der Erfahrungsschatz älterer Sportfreunde.

Es ist aber auch möglich für einzelne Angelgewässer Angelkarten / Angelberechtigungen / Fischereierlaubnisscheine zu erwerben ( erhältlich in Angelshops und bei den Geschäftsführern der Vereine ).

Auf den Angelkarten sollten in der Regel Hinweise zu Schonzeiten, Mindestmaß, Anzahl zu fangender Fische und Angelmethoden zu finden sein.

Bei Vereinsgewässern sollte man sowohl die Gewässerordnung kennen, bei den Papieren mit sich führen und beherzigen, als auch die  Fangkarte aktuell führen.

Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Geldstrafen, Entzug der Angelberechtigung bzw. des Fischereischeins geahndet werden.

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